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D E M O K R A T I S C H E

P A R T E I

D E U T S C H L A N D S

     
 
 
 

Parteistruktur / Organigramm

 

 

Wie setzen sich die Vorstände zusammen?

 

In der Satzung vom 20.06.2009 der Demokratischen Partei Deutschlands haben wir festgelegt, dass die Verbände in ihren Mitgliederversammlungen den Vorstand wählen.
Gewählt werden laut § 28 der Satzung

 

§ 28 (Zusammensetzung des Bundesvorstandes)
(1) Der Bundesvorstand setzt sich zusammen aus:
1. dem Präsidium, das sich zusammensetzt aus: a) dem Bundesvorsitzenden, b) zwei Stellvertretern, c) dem Bundesschatzmeister, d) dem Bundesgeschäftsführer e) dem Generalsekretär und je 5 weiteren Mitgliedern pro Landesverband.
2. den Vorsitzenden der Landesverbände, soweit nicht dem Bundesvorstand bereits Mitglieder aus dem jeweiligen Bundesland nach Ziffer 1 angehören.
(2) Die Mitglieder des Bundesvorstandes können sich nicht vertreten lassen.

 

Diese Regelung gilt analog für die jeweils untergeordneten Verbände.
Die Vorstände werden mindestens alle 2 Jahre neu gewählt.
Das Präsidium führt die Geschäfte des Verbandes.

 

Organigramm

 

Organigramm

 

 

Wie finanziert sich die Partei?

 

Die Finanzierung der Partei ist in der Finanz- und Beitragsordnung (FBO) geregelt. Die FBO ist Bestandteil der Satzung. Alle Einnahmen werden zentral verwaltet und unterliegen einem Aufteilungsschlüssel. Nach diesem Aufteilungsschlüssel erhalten oder zahlen die Verbände Gelder von oder an den Bundesverband. Für diese Aufgabe wählt jeder Verband einen Kassierer der die Ein- und Ausgaben verwaltet.
Die Partei ist berechtigt Spenden anzunehmen. Parteimitglieder, die Empfänger von Spenden an die Partei sind, haben diese unverzüglich an ein für Finanzangelegenheiten von der Partei satzungsgemäß bestimmtes Vorstandsmitglied weiterzuleiten. Spenden sind von einer Partei erlangt, wenn sie in den Verfügungsbereich eines für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieds oder eines hauptamtlichen Mitarbeiters der Partei gelangt sind; unverzüglich nach ihrem Eingang an den Spender zurückgeleitete Spenden gelten als nicht von der Partei erlangt. Sollte die Spende mit einem Verwendungszweck versehen sein, so kann diese Spende auch nur für diesen Zweck verwendet werden. Spenden ohne Verwendungszweck werden von der Bundespartei entgegengenommen und nach dem Aufteilungsschlüssel an die Verbände weitergeleitet.

 

Wer hat das Sagen in der Partei?

 

Da wir demokratisch ausgerichtet sind hat keine Person innerhalb der DPD das Alleinwort.
In erster Linie ist jeder selber dafür verwantwortlich was er sagt und macht. Sollte es jedoch trotzdem dazu kommen, dass ein Mitglied gegen die Grundprinzipien der Partei verstößt, so trägt der jeweils zuständige Vorstand die Verantwortung. Sollte der zuständige Vorstand nicht handeln, schaltet sich der übergeordnete Vorstand ein. Näheres regelt die Parteigerichtsordnung (PGO) die Bestandteil der Satzung ist.

 

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Senden Sie Ihre E-Mail bitte an: vorstand@dpd-partei.de

 

 
     

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